Für wohl alle Eltern steht nach der Geburt die gesunde Entwicklung des Kindes im Vordergrund. Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der regelmäßige Besuch beim Kinderarzt.

Hier werden ab der Geburt sogenannte Vorsorgeuntersuchungen oder Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt. Ihr Ziel ist es, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu entdecken und sie entsprechend behandeln lassen zu können. Wie bei allen anderen Erkrankungen gilt auch hier die Devise, dass Fehlentwicklungen sich umso besser behandeln lassen, je früher sie entdeckt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder beginnen direkt nach der Geburt und erstrecken sich bis zur Pubertät. Sie sind für die meisten Versicherten kostenlos; je nach Versicherungsart kann mitunter eine Selbstbeteiligung anfallen. In einem gelben Untersuchungsheft werden alle Vorsorgeuntersuchungen genau festgehalten. Die einzelnen Untersuchungen werden mit der Kurzformel U1 bis U9 bezeichnet und richten sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes. Eine Besonderheit ist die J1, eine Jugenduntersuchung im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Da die Zeitspannen zwischen den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen teilweise sehr groß sind, gibt es die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U7a, U10 und U11. Zusätzlich empfehlen Jugendärzte die J2, die im Alter von 16 bis 17 Jahren erfolgt. Ziel dieser Untersuchung ist es, eventuelle Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung oder Vorstufen von Diabetes frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus kann der Jugendarzt den Jugendlichen bei Themen wie Familie, Sexualität, Sozialisation oder Berufswahl beratend zur Seite stehen. Nicht alle Krankenkassen erstatten diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung.
FORENARZTSUCHEGLOSSARSYMPTOME A – Z