Die Entwicklung des Ultraschalls und sein Einsatz in der Vorsorge in der Schwangerschaft sind wahrscheinlich der größte Fortschritt für die Geburtshilfe im zurückliegenden 20. Jahrhundert. Der Ultraschall in der Schwangerschaft hat sowohl die Diagnostik als auch das vorgeburtliche Kind-Erleben durch die Eltern in gleicher Weise revolutioniert.

Deutschland war 1980 das erste Land in der Welt, das damals zwei Routineuntersuchungen (heute drei in Deutschland und Österreich, zwei in der Schweiz) in der unkomplizierten Schwangerschaft gesetzlich verankert und kassenpflichtig eingeführt hat. Vorgesehen sind diese drei Ultraschalluntersuchungen zu folgenden Zeitpunkten:
1. Basis-Ultraschalluntersuchung: 9.-12. SSW
2. Basis-Ultraschalluntersuchung: 19.-22. SSW
3. Basis-Ultraschalluntersuchung: 29.-32. SSW

Richtig angewandt, gilt der Ultraschall in der Schwangerschaft als eine völlig sichere Untersuchungs-methode, unproblematisch für Mutter und Kind. Keine der unzähligen Studien hat negative Kurz- oder Langzeitauswirkungen des Ultraschalls in der Schwangerschaft überzeugend nachweisen können.

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